|
RGZV Sonsbeck e.V. Grunewaldweg 9 47665 Sonsbeck 02823 / 9282082 E-mail : rgzv.sonsbeck@web.de
Impftermine 2018 Samstag Samstag Samstag Samstag Samstag
Herausgabe jeweils von 10,00 – 11,00 Uhr im Vereinshaus
Merkblatt zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit (ND) Die Impfpflicht besteht seit dem 31.12.1994 und gilt für alle Hühner und Truthühner und alle mit diesem Gehaltenen Geflügel. Eine Verletzung der Impfpflicht, sowie der Pflicht zur Wiederholungsimpfung in abständen von 3 Monaten, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 € geahndet werden. Die Abgabe des Impfstoffes erfolgt durch den in Ihrem Bestand tätigen praktischen Tierarzt oder durch den vom Veterinäramt bestätigten Impfbeauftragten des Vereins (über den Tierarzt) und läuft folgendermaßen ab: 1.Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem ortsansässigen Rassegeflügelzuchtverein in Verbindung und teilen Sie ihm die Anzahl der zu impfenden Tiere mit. 2.Am geplanten Impftermin muss Ihr Geflügel gesund 3. (= „impffähig“) sein. 4.Am Abend vor der Impfung entfernen Sie bitte das Trinkwasser aus den Ställen, da das Geflügel vor der Impfung durstig sein muss. 5.Stellen Sie saubere, dichte Trinkgefäße (nicht aus Metall) in genügender Anzahl bereit, da alle Tiere gleichzeitig Wasser aufnehmen können sollten. Sorgen Sie bei Wassergeflügel – Enten und Gänse – dafür, dass die Tiere nicht in den Trinkgefäßen baden können. 6.Normalerweise erhalten Sie von dem Impfbeauftragten (Zuchtwart des Vereins) die nötige Impfstoffmenge für Ihr Geflügel (nicht für Tauben) in flüssiger Form. Dafür sind saubere, verschließbare Kunststoffbehälter mitzubringen. 7.Den Impfstoff geben Sie bitte unverzüglich zu Hause ins Trinkwasser für Ihr Geflügel und verrühren die eingebrachte Impfstoffmenge. 8.Weitere Impftermine erhalten Sie bei Ihrem Rassegeflügelzuchtverein, da alle drei Monate Wiederholungsimpfungen durchzuführen sind. 9.Über die Impfungen erhalten Sie über dem Rassegeflügelzuchtverein, vom Tierarzt, jeweils eine Bescheinigung.
|